© Susann Nitzsche, 2013
Die Naturschutzbeiräte der Kreise und kreisfreien Städte Brandenburgs
Die Aufgaben der Naturschutzbeiräte der Kreise und kreisfreien Städte
Die Aufgaben der Naturschutzkreisbeiräte Brandenburgs sind im §35 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes, in der Naturschutzbeiräte-Verordnung von 2004 und dem so genannten Naturschutzbeiräte-Erlass definiert.
© Thomas Lüdicke, 2007
Nach §35 Absatz 1 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes ergeben sich für die Brandenburgischen Naturschutzbeiräte folgende Hauptaufgaben: Sie sollen
- die Naturschutzbehörden durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen,
- Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln.
Die Naturschutzbehörden sollen die Beiräte in alle wichtigen Entscheidungen einbeziehen. Die Beiräte werden für eine Dauer von 5 Jahren berufen und bestehen aus im Naturschutz engagierten, ehrenamtlich agierenden Bürger*innen. Eine*r der sieben Mitglieder hat den Vorsitz des Beirats inne.
© Susann Nitzsche, 2013
Seit 2012 kommen die Kreisbeiräte Brandenburgs, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und dessen Beirat zweimal im Jahr zusammen. Nach dem Brandenburger Modell werden bei diesen Treffen aktuelle Entwicklungen im brandenburgischen Naturschutz diskutiert und das Vorgehen innerhalb der Kreise reflektiert und ausgetauscht. Fragestellungen, Hinweise und Probleme können direkt an die Oberste Naturschutzbehörde des Landes herangetragen werden. Zudem werden Expert*innen zu unterschiedlichen Themen geladen und gemeinsam Exkursionen begangen. Die Protokolle der vergangenen Sitzungen können Sie unter Protokolle bei den Themen und Downloads einsehen.
Übersicht und Kontaktdaten zu den Naturschutzbeiräten der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg.
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